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   KG, 08.10.2001 - 8 U 6267/00   

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https://dejure.org/2001,4199
KG, 08.10.2001 - 8 U 6267/00 (https://dejure.org/2001,4199)
KG, Entscheidung vom 08.10.2001 - 8 U 6267/00 (https://dejure.org/2001,4199)
KG, Entscheidung vom 08. Oktober 2001 - 8 U 6267/00 (https://dejure.org/2001,4199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überraschende und unklare Betriebskostenvereinbarungen in Geschäftsraummietverträgen; verursachergerechte Umlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 535 § 566 (a.F.)
    Wirksamkeit von Vereinbarungen der Mietvertragsparteien im Hinblick auf die Schriftform; Umlagefähigkeit der Kosten für "Center-Management" und "Raumkosten"

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 34 O 35/00
  • KG, 08.10.2001 - 8 U 6267/00

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 954
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2015 - 10 U 126/14

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in einem

    Dementsprechend mag auch in der Geschäftsraummiete eine derartige Differenzierungspflicht bestehen, wenn in verschiedenen Nutzeinheiten deutlich höhere Kosten als in anderen entstehen (OLG Hamm, Urt. v. 27.1.197, 7 U 167/85; KG, Urt. v. 8.10.2001, 8 U 6267/00; Fritz, NJW 2006, 742, 745 ; Schmid aaO. S. 575 mwN.).
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 340/08

    Zulässigkeit einer Zusammenfassung der Kosten für Frisch- und Abwasser in einer

    Dabei wird zumindest eine Differenzierung entsprechend den Betriebskostenarten in § 2 der BetrKV für erforderlich gehalten (Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rdnr. V 426 f.; Kinne in: Kinne/Schach/Bieber, Mietund Mietprozessrecht, 5. Aufl., § 556 BGB Rdnr. 76), teils wird aber auch noch eine zusätzliche Spezifizierung verlangt, etwa bei der Position Versicherung die Angabe der einzelnen Versicherungsarten (KG, NZM 2002, 954; Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 5. Aufl., G Rdnr. 144 f.).
  • OLG Brandenburg, 22.12.2015 - 3 U 117/10

    Umfang der Pflicht des Mieters von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum zur

    Dieses Schutzbedürfnis ist bei einem gewerblichen Mieter nicht anders zu beurteilen als bei einem privaten (vgl. zum fehlenden Hinweis auch BGH NJW 1985, 6125; OLG Düsseldorf NZM 2001, 48; KG NZM 2002, 954).
  • OLG Rostock, 10.04.2008 - 3 U 158/06

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Gewerbemietvertrag: Transparenz des

    Ebenso wenig kann nach Ansicht des Senates im Wege der Auslegung ein hinreichend transparenter Begriff des Begriffs "Verwaltungskosten" ermittelt werden, wodurch der Mieter die auf ihn zukommenden Kosten jedenfalls im Groben einschätzen könnte (ebenso für ein "normales" Mietverhältnis KG, Urt. v. 08.10.2001, 8 U 6267/00, NZM 2002, 954; allgemein Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 4. Aufl., B Rn. 59; Lützenkirchen a.a.O.; Pfeifer, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2009 - 24 U 129/08

    Sind Center-Managementkosten umlagefähig?

    Der Begriff der Center-Managementkosten jedenfalls dürfte nicht mehr hinreichend klar sein, weil keine tragfähigen Erkenntnisse dazu vorliegen, welche Tätigkeiten üblicherweise mit dem Center-Management verbunden sind (so KG NZM 2002, 954; OLG Rostock NZM 2005, 507).

    Er könnte den Umfang der Kostenlast nur abschätzen, wenn diese Position annähernd in einem Leistungskatalog umschrieben wäre und wenn sie die Höhe oder die Berechnungsgrundlage der auf den Mieter zukommenden Kosten erkennen ließe (vgl. KG NZM 2002, 954; OLG Köln NZM 2008, 368; OLG Rostock NZM 2005, 507; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rdnr. 483).

    Mangels tragfähiger Erkenntnisse dazu, welche Tätigkeiten und Kosten üblicherweise mit einem Center-Management verbunden sind (vgl. KG NZM 2002, 954; OLG Rostock NZM 2005, 507) musste die Rechtsvorgängerin der Klägerin mit dem vom Beklagten gewünschten Inhalt der Klausel auch nicht deswegen rechnen, weil sie bei den Vertragsverhandlungen juristisch beraten war.

  • KG, 18.09.2003 - 8 U 25/03

    Gewerberaummietvertrag: Wirksamkeit einer Nebenkostenvereinbarung und

    Eine solche Kritik sei auch nicht angemessen, weil nach der Rechtsprechung des Kammergerichts (GE 2002, 327) die Umlage dieser Kosten zulässig sei.

    Dem steht auch die Entscheidung des Senats vom 08.10.01 - 8 U 6267/00 - (GE 2002, 327 = KG- Report 2002, 81- 84) nicht entgegen.

    Eine derartige Differenzierung kann auch im Verhältnis verschiedener Gewerbemieter geboten sein (Senatsurteil vom 12.April 2001 - 8 U 2143/99 - GE 2001, 850; Senatsurteil vom 08. Oktober 2001 - 8 U 6267/00 - GE 2002, 327 = KG - Report 2002, 81).

    Soweit das Landgericht hier die Entscheidung des Senats anführt, in der die Umlage von Gemeinschaftskosten eines im Außenbereich liegenden Spezialgeschäfts als unbillig angenommen worden ist (Senatsurteil vom 08. Oktober 2001, a.a.O.), ist dieser Fall mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.

  • KG, 28.06.2010 - 8 U 167/09

    Gewerberaummietvertrag: Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen im

    Die in Geschäftsraummietverträgen enthaltene Formularklausel, wonach die Abrechnung als anerkannt gilt, wenn der Mieter nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht, ist - unter Berücksichtigung des in § 308 Nr. 5 BGB enthaltenen Rechtsgedankens - grundsätzlich nur dann wirksam, wenn mit der Übersendung der Abrechnung der Mieter auf die Bedeutung des Schweigens hingewiesen und ihm eine großzügige Prüfungs- und Erwiderungsfrist von mindestens einem Monat bewilligt wird (Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Auflage, Rdnr.537; Neuhaus, Handbuch der Gewerberaummiete, 3. Auflage, Rdnr.706; Sternel, Mietrecht, 3. Auflage, Rdnr.373; KG, NZM 2002, 954; BGH, NJW 1985, 617 zu Konditionsanpassungsklauseln in den AGB einer Hypothekenbank).
  • OLG Köln, 04.07.2006 - 22 U 40/06

    Überraschende Abwälzung der Verwaltungskosten in gewerblichem Mietvertrag

    Je höher die auf ihn zukommenden Kosten, um so wichtiger ist der deutliche Hinweis auf diese Kosten (vgl. auch KG, NZM 02, 954).
  • OLG Rostock, 13.12.2004 - 3 U 56/04

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Klausel über die Umlage der Kosten für

    Das Kammergericht fordert die Aufschlüsselung der "Versicherungskosten" (NZM 2002, 954).

    Da keine tragfähige Erkenntnisse dazu vorliegen, welche Tätigkeiten üblicherweise mit dem "Center Management" verbunden sind, kann der Mieter den Umfang der Kostenlast nur abschätzen, wenn die maßgebliche Position "Center-Management" annähernd in einem Leistungskatalog umschrieben ist (KG NZM 2002, 954; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rn. 483).

  • LG Berlin, 24.08.2007 - 63 S 363/06

    Wohnraummiete: Begründungserfordernis für eine Betriebskostenabrechnung mit

    Bedenken begegnet daneben auch die Tatsache, dass überhaupt ohne Erläuterung unterschiedliche Flächen für Heiz- und Warmwasserkosten angenommen werden (vgl. KG, GE 2002, 327, 328; LG Itzehoe, ZMR 2005, 539, 540).
  • KG, 29.12.2006 - 12 U 117/06

    Gewerberaummietvertrag: Inhaltsbestimmung für die auf den Mieter umlegbaren

  • LG Köln, 26.04.2007 - 27 O 284/05

    Fälligkeit einer Betriebskostennachzahlung bei nicht ausreichend gewährter

  • OLG Köln, 18.12.2007 - 22 U 67/07

    Überbürdung von Verwaltungskosten

  • OLG Frankfurt, 17.01.2008 - 27 U 25/07

    Gewerberaummietvertrag: Vereinbarkeit der Mietnebenkostenabrechnung im

  • KG, 15.09.2005 - 8 U 6/05

    Nachhaftung eines Gesellschafters: Mietzins- und Betriebskostennachforderung

  • OLG Rostock, 14.01.2010 - 3 U 50/09

    Pflicht des Vermieters von Gewerberaum zur Entlassung des Mieters gegen

  • LG Itzehoe, 29.04.2005 - 9 (1) S 251/04

    Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung bei unterschiedlichen

  • AG Frankfurt/Main, 26.11.2004 - 33 C 844/04

    Zahlungsanspruch aus einem Mietverhältnis; Unklarheiten über die Frage des

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